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Schloss Favorite Rastatt
SCHATZKÄSTCHEN VON EUROPÄISCHEM RANG

Hinweise

Bitte beachten Sie:
Die Bänke im Schlossgarten stehen im Winter nicht zur Verfügung. Sie werden vom 18. November bis zum Frühjahr eingelagert. 

Barrierefreiheit

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bieten Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, an der Führung durch das Erdgeschoss mit Sala Terrena und der Schauküche von Schloss Favorite Rastatt teilzunehmen.
Das Schloss besitzt zwei Wendeltreppen mit jeweils 22 Stufen. Die Türen sind teilweise sehr schmal. Daher ist eine gesamte Besichtigung von Schloss Favorite Rastatt nicht für alle Besucher möglich.

Im Obergeschoss stehen Klapphocker bereit, die während einer Führung als Sitzmöglichkeit genutzt werden können.

Für die Gartenbesucher bzw. gehbehinderte Menschen stellen wir gerne einen Rollstuhl zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

 

Gartenordnung Schlossgarten Favorite Rastatt

Liebe Besucherinnen und Besucher,

herzlich willkommen in der Schloss- und Gartenanlage Favorite Rastatt, einem bedeutenden Kulturdenkmal, das vom Land Baden-Württemberg mit großem Aufwand gepflegt und unterhalten wird. Wir bitten Sie deshalb, zur Schonung und Erhaltung der Anlage folgende Hinweise zu beachten, welche mit Betreten der Anlage anerkannt werden:

Aufenthalt und Eintritt
Die Gartenanlage ist ganzjährig geöffnet. Der Aufenthalt ist von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 22 Uhr, erlaubt. Grundsätzlich ist der Garten eintrittsfrei. Einschränkungen, z.B. wegen Baumaßnahmen oder Sonderveranstaltungen bleiben vorbehalten.

Benutzung auf eigene Gefahr
Das Betreten der Anlage sowie die Benutzung sämtlicher Einrichtungen geschehen auf eigene Gefahr. Die Haftung des Landes BadenWürttemberg als Grundstückseigentümer und der von ihm beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung ist die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Winterdienst ist eingeschränkt, bei Glätte sind nur die gestreuten Wegabschnitte freigegeben. Insbesondere bei Schnee, Glätte und Sturm ist Vorsicht geboten. Erhöhte Vorsicht gilt bei Sturm wegen der Gefahr herabstürzender Ziegel oder Äste. Das Betreten zugefrorener Wasserflächen ist nicht gestattet. Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden. Bitte beaufsichtigen Sie ihre Kinder ständig, besonders in den Bereichen der Brunnen sowie in den Bereichen, die durch Geländer, Brüstungen, Mauern und dgl. gegen Absturzgefahr gesichert sind. Das Wasser der Brunnenanlage ist nicht als Trinkwasser geeignet.

Allgemeine Verhaltensregeln
Zur Schonung und Erhaltung der Schloss- und Gartenanlage bitten wir Sie, die baulichen und gärtnerischen Anlagen nicht zu beschädigen, zu verunreinigen, zu verändern oder anderweitig zu beeinträchtigen. Daher ist es insbesondere nicht gestattet,
- Einfriedungen, Gebäude, Bänke oder Figuren zu besteigen, zu beschädigen oder zu verschmutzen,
- Bäume, Sträucher oder Pflanzen zu beschädigen sowie Blumen, Blätter, Blüten oder Früchte zu pflücken,
- bauliche Anlagen, Bäume oder sonstige Gegenstände zu plakatieren,
- Feuerstellen zu entzünden und /oder zu betreiben, zu grillen, zu picknicken sowie zu nächtigen,
- übermäßig zu lärmen oder lautstarke Musik abzuspielen,
- alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren,
- die Gewässer zu betreten oder in ihnen zu baden,
- Tiere zu füttern, zu jagen, zu hetzen oder zu stören sowie zu angeln,
- Kraftfahrzeuge jeglicher Art ohne gesonderte Erlaubnis mitzuführen oder zu benutzen,
- fahrbare Untersätze, wie z.B. Fahrräder, Inliner, Skateboards und dgl. zu benutzen; ausgenommen sind Kinderfahrräder mit Stützrädern sowie Laufräder für Kinder bis zu sechs Jahren, Bollerwagen und dgl. sowie Gehhilfen und Rollstühle. Fahrräder sind zu schieben,
- Ballspiele wie Fußball, Handball, Volleyball, usw. auszuüben,
- das Gelände mit unbemannten Luftfahrtsystemen, wie z.B. Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle zu überfliegen.

Bei Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verhaltensregeln kann ein Verweis aus der Anlage erfolgen.

Fahrradfahren
Da der Schlossgarten Favorite Teil eines regionalen Fahrradwegenetzes ist, wird ein Teil des äußeren Rundwegs des Schlossgartens zum Fahrradfahren im Schritttempo freigegeben. Auf allen anderen Wegen besteht Schiebepflicht. Befahrbare und nicht befahrbare Wege sind mittels Schilder gekennzeichnet. In der Nähe des Schlosscafé ist ein eigener Fahrradparkplatz ausgewiesen.

Fotografieren und filmen
Auf dem gesamten Außenareal ist das Fotografieren und Filmen ohne Stativ für private Zwecke (Erinnerungsfotos) in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich. Das Fotografieren und Filmen zu sonstigen Zwecken, insbesondere gewerblicher Art und Werbung jeglicher Art bedarf grundsätzlich für alle Bereiche der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung und kann von einem Entgelt abhängig gemacht werden.

Tiere
Das Mitführen von Hunden in der Außenanlage ist gestattet; sie müssen jedoch an der kurzen Leine geführt werden. Andere Tiere und Kampfhunde dürfen nicht mitgeführt werden. Verunreinigungen sind durch den Hundebesitzer zu beseitigen.

Genehmigungspflichtige Vorhaben
Das Abhalten von Veranstaltungen einschließlich Stehempfängen, Umzügen und Kundgebungen jeglicher Art sowie die Bewerbung und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen bzw. der Handel mit Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung. Das Verteilen von Handzetteln und Werbeprospekten sowie das Aufstellen mobiler Werbestationen sind nicht erlaubt.

Sonstiges
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Im Übrigen gelten die Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Rastatt in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir bitten Sie, den Anweisungen des Schlosspersonals, des beauftragten Dienstleisters und der Polizei Folge zu leisten. Das Personal und die Polizei sind befugt, Platzverweise auszusprechen. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg Schlossverwaltung Rastatt – Herrenstraße 18 – 76437 Rastat

Hunde

In den Räumen von Schloss Favorite Rastatt herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf der gesamten Schlossanlage* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.

* Die gesamte Schlossanlage beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen vom Schloss Favorite Rastatt inkl. der Gärten und Auffahrtswege.

Fotografieren

In Schloss Favorite Rastatt ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang lediglich in Sala Terrena und in den Ausstellungsräumen gestattet. Die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks ist nicht erlaubt.

Gewerbliche Aufnahmen stehen grundsätzlich unter Genehmigungs- und Entgeltvorbehalt auch rund um das Monument. In den Innenräumen ist die Verwendung von Stativen oder Selfie-Sticks nicht erlaubt.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

 

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.

Fahrräder

Der Schlossgarten Favorite ist Teil eines regionalen Fahrradwegenetzes. Daher ist der Außenweg des Schlossgartens zum Fahrradfahren im Schritttempo freigegeben. Auf allen anderen Wegen bleibt es bei der Schiebepflicht. Vier Schilder kennzeichnen befahrbare und nicht befahrbare Wege. In der Nähe des Schlosscafé befindet sich zudem ein eigener Fahrradparkplatz.

Hilfreiche Pläne zum Download


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